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· Fachbeitrag · Riester-Rente

BFH: Keine Riester-Zulage bei ausländischer Rentenversicherung

| Grenzgänger, die nicht in das deutsche Rentensystem einzahlen, sondern in ein ausländisches, können keine Riester-Zulage erhalten. Das hat der der BFH im Fall einer Deutschen entschieden, die ursprünglich in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert war. Seit sie ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz angetreten hat und dorthin pendelt, unterliegt sie der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz. Das schließt die Zulage aus ( BFH, Urteil vom 24.08.2016, Az. X R 11/15, Abruf-Nr. 190963). |

Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 2 | ID 44468061