05.02.2016 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind Beiträge für folgende Risikolebensversicherungen: Diese sichern ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts zu finanzieren. Das gilt auch, wenn das finanzierende Kreditinstitut den Abschluss der Versicherungen vorgegeben hat. Das hat der BFH klargestellt.
01.02.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Erhält ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, darf die spätere Gesamtversorgung nicht mehr als 75 Prozent der Aktivbezüge betragen. Sonst liegt eine Überversorgung vor, die zur Kürzung der ...
27.01.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Viele Unternehmen bieten insbesondere Führungskräften einen turnusmäßigen, umfassenden Gesundheits-Checkup, der oft weit über die von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen ...
22.01.2016 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Reicht der Erlös aus dem Verkauf einer Mietimmobilie nicht, um die Darlehensschulden zu tilgen, darf der Verkäufer die Schuldzinsen nach dem Verkauf als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung geltend machen. Das setzt voraus, dass er alle Erlöse verwendet, um die Schulden zu tilgen. Eine Lebensversicherung (LV), die als Sicherheit an die Bank abgetreten war, muss er aber nicht vorzeitig beenden und versilbern, so der BFH.
22.01.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
In welcher Höhe können Aufwendungen für die Bewirtung als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn an der Bewirtung neben eigenen Mitarbeitern auch Kunden oder Geschäftspartner teilnehmen? Das FinMin ...
22.01.2016 · Fachbeitrag ·
Provision/Betriebseinnahmen
Ein Leser fragt: Am 8. Januar 2016 habe ich die Abschlussprovision einer im Dezember 2015 vermittelten Rentenversicherung auf meinem Geschäftskonto erhalten. Gehört diese Einnahme zum Veranlagungszeitraum 2015 oder ...
21.01.2016 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Schließt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung ab und zahlt den Jahresbeitrag erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs, ist diese Beitragszahlung dennoch dem alten Jahr hinzuzurechnen und bleibt steuerfrei. Denn die Beiträge sind regelmäßig wiederkehrend im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG, entschied das FG Köln (Urteil vom 24.9.2015, Az. 15 K 3676/13, Abruf-Nr. 146127 ). Diese Ansicht bedarf aber noch der Bestätigung des BFH. Dort ist die Revision unter dem Az. VI R 58/15 anhängig.