13.01.2016 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Setzt ein Vermittler eine entscheidende Ursache, damit ein Vertrag zwischen einem Versicherer und einem Endkunden zustande kommt, dann ist auch dies eine umsatzsteuerfreie Vermittlung. Das gilt sogar dann, wenn er keinen direkten Kontakt zum Versicherer und zum Endkunden hat. Diese Ansicht des BFH hat weitreichende Bedeutung für Vermittler.
18.12.2015 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Leasen Sie als Arbeitgeber ein Fahrzeug und überlassen es einem Mitarbeiter als Dienstwagen, müssen Sie die Leasingsonderzahlung wie die Abschreibung des Dienstwagens periodengerecht auf die Laufzeit des ...
14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Es verstößt nach Ansicht des BFH nicht gegen das Grundgesetz, dass sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn durch die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung die ...
Schwerpunkt
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14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch
Bei Auszahlung des Ausgleichsanspruchs in zwei Teilbeträgen in zwei Veranlagungszeiträumen stellt sich immer die Frage, ob Sie die Fünftel-Regelung für die Hauptleistung nutzen können. Der WVV meint ja, wenn ...
30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Zu Beginn eines Jahres stellt sich jedem Agenturinhaber die Frage, welche Geschäftsunterlagen er aussortieren und vernichten darf, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Die Antwort liefert die folgende ...
Schwerpunkt
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27.11.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsveranstaltungen wurden zum 1. Januar 2015 neu geregelt (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG). So wurde die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt. Aufwendungen bis 110 Euro ...
26.11.2015 · Fachbeitrag ·
Steueränderungen
Agenturinhaber, die einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) geltend machen können, sollten damit bis 2016 warten. Eine Neuerung im Steueränderungsgesetz 2015 sorgt nämlich dafür, dass man bei der Kaufentscheidung im dreijährigen Investitionszeitraum wesentlicher ungebundener ist als bisher. Damit sinkt das Risiko, dass der IAB rückwirkend wieder aufgelöst werden muss und Strafzinsen fällig werden.