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22.01.2016 · Fachbeitrag · Vermietung

Nachträgliche Schuldzinsen: LV muss nicht verwertet werden

| Reicht der Erlös aus dem Verkauf einer Mietimmobilie nicht, um die Darlehensschulden zu tilgen, darf der Verkäufer die Schuldzinsen nach dem Verkauf als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung geltend machen. Das setzt voraus, dass er alle Erlöse verwendet, um die Schulden zu tilgen. Eine Lebensversicherung (LV), die als Sicherheit an die Bank abgetreten war, muss er aber nicht vorzeitig beenden und versilbern, so der BFH. |