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01.04.2007 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.

Personenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

Wird die konkrete Diagnose, die zu einer Berufsunfähigkeit des Versicherten führt, erst Monate nach dem Unfallereignis gestellt, so tritt auch erst ab diesem (späteren) Zeitpunkt die Berufsunfähigkeit und damit der Versicherungsfall ein (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 11.10.2006, Az: IV ZR 66/05; Abruf-Nr.  063485 ).

Erfährt der VN zwischen Antragstellung und Vertragsschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) von einer Krankheit, muss er diese dem Versicherer nachmelden. Tut er das nicht, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.1.2006, Az: 6 U 115/05; Abruf-Nr.  063088 ).

Wer die Tastatur nicht mehr bedienen kann, ist für einen Bildschirmarbeitsplatz auch berufsunfähig, wenn das Tippen weniger als 50 Prozent der Arbeitszeit ausmacht (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 10.5.2006, Az: 20 U 70/05; Abruf-Nr.  062741 ).

Krankenversicherung

Eine Täuschung des VN zum Erschleichen von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung berechtigt den Versicherer nur bei Vorliegen besonderer Umstände, auch die zusätzlich bestehende Krankheitskostenversicherung aus wichtigem Grund zu kündigen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.11.2006, Az: 12 U 250/05; Abruf-Nr.  063577 ).

Lebensversicherung

Wird ein Bau über eine Lebensversicherung finanziert, welche die Kreditschuld zum Ablauf tilgt, ist die garantierte Versicherungssumme für die Höhe des Kreditvolumens maßgeblich und nicht die voraussichtliche Ablaufleistung (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 23.1.2006, Az: 331 O 52/04; Abruf-Nr.  062740 ).

Unfallversicherung