17.11.2020 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Zahlen Sie Ihrem Mitarbeiter Urlaubsgeld, folgt die Ernüchterung schnell. Von der Bruttozahlung kommt oft weniger als die Hälfte an. Gut zu wissen, dass ein Urlaubsgeld in kleinerem Umfang als Erholungsbeihilfe auch steuervergünstigt und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann. In der Praxis wird von dieser günstigen Regelung allerdings kaum Gebrauch gemacht. Dabei ist diese Alternative durchaus lukrativ – auch jenseits der „Corona-Prämie“.
12.11.2020 · Fachbeitrag · Elektromobilität
Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Die Finanzverwaltung hat die bisherigen Verwaltungsregelungen zur lohnsteuerlichen Förderung der Elektromobilität zusammengefasst und ...
11.11.2020 · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Gerade in Zeiten der Corona-Krise und dem evtl. anstehenden zweiten Lockdown müssen Sie erfinderisch werden, wenn es um die alljährige Weihnachtsfeier geht. In diesem Jahr könnte ein gemütliches „Meeting“ vor ...
11.11.2020 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: In vielen Betrieben wird der Lohn erst nach dem 31.12.2020 abgerechnet (vom 01.01.2021 bis 10.01.2021). Der Lohn für Dezember wird dann entsprechend auch erst im neuen Jahr ausbezahlt. Ist es möglich, diesen Mitarbeitern auch noch die Corona-Prämie zu bezahlen, wenn es sich um die Dezember-Abrechnung handelt, allerdings die Auszahlung erst im Januar erfolgt? Die Frage beantwortet Daniel Denker.
10.11.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Der Bizepssehnenriss ...
10.11.2020 · Fachbeitrag · Veranstaltungen
Bei der Bewertung von Sachzuwendungen in Form von Veranstaltungen sind nur solche Kosten zu berücksichtigen, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Aufwendungen für einen (externen) ...
09.11.2020 · Fachbeitrag · Terminübersichten
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung ihrer Steuern die dreitägige Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der folgenden Übersicht haben Sie alle Steuer- und Sozialabgabentermine für 2021 im Griff.