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· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

Auch eine virtuelle Weihnachtsfeier kann eine begünstigte Betriebsveranstaltung sein

von Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln, www.lohn-nachrichten.de

| Gerade in Zeiten der Corona-Krise und dem evtl. anstehenden zweiten Lockdown müssen Sie erfinderisch werden, wenn es um die alljährige Weihnachtsfeier geht. In diesem Jahr könnte ein gemütliches „Meeting“ vor dem heimischen Rechner die Weihnachtsfeier ersetzen. Doch nicht in jedem Fall ist der Begriff der steuerlich begünstigen Betriebsveranstaltung im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG erfüllt. WVM erläutert, welche Stolpersteine es gibt und wie Sie diese umgehen können. |

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Es muss sich um eine Veranstaltung handeln, die den Kontakt der Mitarbeiter untereinander und damit das Betriebsklima fördert. Typische Veranstaltungen sind z. B. die Weihnachtsfeier, das Sommerfest, das Firmenjubiläum oder das Rentner-/Ehemaligentreffen.

 

Wichtig | Auch eine virtuelle Weihnachtsfeier (z. B. per Videokonferenz) kann unter den genannten Bedingungen eine Betriebsveranstaltung sein. Eine örtliche, gemeinsame Gebundenheit verlangt die Finanzverwaltung nicht (BMF, Schreiben vom 14.10.2015, Az. IV C 5 ‒ S 2332/15/10001, Abruf-Nr. 145573).