10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Aktuelle Gesetzgebung
Das neue VVG ist am 1.1.08 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 59/07, 2631 ff., Abruf-Nr.
073767
). Insbesondere im Bereich der Leistungsfreiheit des VR heißt es künftig umdenken. Der nachfolgende Beitrag greift die Frage auf, wie nach der Abkehr vom Alles-oder-Nichts-Prinzip die Haftung zwischen VN und VR ausgestaltet wird.
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Rechtsschutzversicherung
Zur Anwendbarkeit der sog. Baufinanzierungsklausel gem. § 3 Abs. 1 d) dd) ARB 94 auf Beteiligungen an Immobilienfonds (BGH 17.10.07, IV ZR 37/07, Abruf-Nr.
073834
).
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Unfallversicherung
Der VN hatte aus einer Unfallversicherung Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung und einer Rente geltend gemacht. Letztere war ab einer Gesamtinvalidität von 50 Prozent geschuldet. Der VR hatte eine Invalidität von 49 Prozent errechnet und die dafür geschuldeten Leistungen gezahlt. Die dagegen erhobene Klage war rechtskräftig abgewiesen worden, weil der festgestellte Invaliditätsgrad 49 Prozent nicht übersteige.
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Aktuelle Gesetzgebung
Das neue VVG ist nach langer Vorbereitungszeit am 1.1.08 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 59/07, 2631 ff.). Den vollen Wortlaut des neuen Gesetzes finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Abrufnummer
073767
. „Versicherung und Recht kompakt“ hat in der Vergangenheit bereits über die wichtigsten Änderungen berichtet, z.B.
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Kfz-Kaskoversicherung
Ob ein Ereignis, das die wesentlichen Merkmale eines Unfalls aufweist, als Betriebsschaden oder als Unfallschaden anzusehen ist, hängt entscheidend von der konkreten Verwendung des Fahrzeugs ab. Bei einer selbstfahrenden Holzrückmaschine liegt ein Betriebsschaden nicht schon dann vor, wenn sie bei der Anfahrt zu Holzrückarbeiten auf einem Waldweg mit einem am Wegrand befindlichen Baumstumpf kollidiert (OLG Stuttgart 22.2.07, 7 U 163/06, Abruf-Nr.
072823
).
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Unfallversicherung
Es ist missverständlich, wenn in einem der AUB vorangestellten Inhaltsverzeichnis die Frist für die ärztliche Feststellung (nur) unter der Überschrift „ Welche Leistungen können vereinbart werden?“ und nicht (auch) unter der Überschrift „Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?“ vereinbart wird (OLG Hamm 19.10.07, 20 U 215/06, Abruf-Nr.
073955
).
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Kfz-Kaskoversicherung
Der VR hat den Nachweis eines manipulierten Unfalls geführt, wenn dieser sich als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären lassen. Dies gilt auch, wenn insoweit geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können (OLG Karlsruhe 8.3.07, 19 U 54/06, Abruf-Nr.
071825
).
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Gebäudeversicherung
Der Ausschlusstatbestand des „nicht bezugsfertigen Gebäudes“ gegen Sturmschäden in der Gebäudeversicherung (§ 9 Nr. 3a VGB 88) ist eng dahin auszulegen, dass zur Bezugsfertigkeit von einer „abgedichteten Außenhaut“ ausgegangen werden muss, also die Außenwände, Dach, Fenster und Türen restlos geschlossen sind, hingegen ist die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen nicht gefordert (OLG Rostock 30.10.07, 6 U 121/07, Abruf-Nr.
073957
).
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die konkrete Verweisung auf einen Nischen- bzw. Schonarbeitsplatz ist zulässig, sofern die ausgeübte Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht. Nur die abstrakte Verweisung verstößt gegen Treu und Glauben, da ein regulärer Arbeitsmarkt für solche Stellen nicht existiert und dem VN jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (OLG Frankfurt a.M. 20.2.07, 14 U 225/05, VersR 07, 1358, Abruf-Nr.
073263
).
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus VK · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Erhält der VN eine laufende Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), kann er sich auf diesen „Lorbeeren“ nicht in jedem Fall unbegrenzt ausruhen. Der VR hat nämlich die Möglichkeit, die Leistungen noch zu einem späteren Zeitpunkt einzustellen oder herabzusetzen. Der Beitrag erläutert, worauf Sie in einem solchen Fall achten müssen.
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