24.06.2022 · Nachricht aus VE · Kostenrecht
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht
damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist (BGH 23.9.21, IX ZB 66/20, Abruf-Nr. 225723 ).
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24.06.2022 · Nachricht aus VE · Streitwert
Für die Rechtsverteidigung gegen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gilt bezüglich des Gegenstandswerts: Im Grundsatz ist auf die Höhe aller Forderungen abzustellen, von denen der Schuldner im Fall der Erteilung der Restschuldbefreiung befreit werden würde (AG Ludwigshafen 18.6.21, 3a IK 67/14 Sp, Abruf-Nr. 228506 ).
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13.06.2022 · Nachricht aus VE · Gläubigertaktik
Vor allem in (arbeits)gerichtlichen Verfahren ergeht oft kurz nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung ein Urteil, das dem Klägervertreter als Protokoll übermittelt wird. Da hieraus in der Regel bereits vollstreckt werden soll, benötigt der Klägervertreter allerdings eine vollstreckbare Ausfertigung. Eine daraufhin erfolgte Nachfrage bei Gericht bringt häufig Ernüchterung: Das Gericht teilt mit, dass das vollständige Urteil (also mit Begründung etc.) noch nicht einmal schriftlich ...
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13.06.2022 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
In VE 21, 1 haben wir berichtet, dass Gläubiger im Zweifel keinen Antrag nach § 829a ZPO stellen sollten. Denn oft meinen Vollstreckungsgerichte,
§ 829a ZPO gelte nur für Geldforderungen und greife bei anderen Vermögensrechten nach § 857 ZPO nicht. Ein Leser berichtet hierzu aber, dass er mit folgendem Schreibens trotzdem die Gerichte häufig vom Gegenteil überzeugen kann und diese die Pfändung nach § 829a ZPO dann „durchwinken“.
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13.06.2022 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Angesichts der zunehmenden Unsicherheit über die gesetzliche Rentenversicherung wächst die Bedeutung der privaten Altersversorgung. Eine Form dieser Altersversorgung ist die Direktversicherung. Das BAG hat im Hinblick auf deren Pfändbarkeit eine wichtige Entscheidung getroffen.
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07.06.2022 · Nachricht aus VE · Drittkonto
Im Rahmen der Pfändung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung von Geldern, die dem Konto des Ehegatten (Drittkonto) gutgeschrieben werden, kommt es immer wieder vor, dass der drittschuldnerische Ehegatte sich weigert, die Pfändung anzuerkennen. Argument: Die monatlichen Zahlungen (Rente) des Schuldnerehegatten liegen z. B. unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO. Zu Recht?
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07.06.2022 · Nachricht aus VE · Zwangsräumung
Immer wieder ist fraglich, ob ein Schuldner so stark gesundheitlich
belastet ist, dass er nicht zwangsgeräumt werden kann. Das BVerfG sagt nun in einem Eilverfahren bis zu Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde: Ein 78-Jähriger darf seine Wohnung nicht verlieren, wenn ein komplexes psychiatrisch-neurologisches Krankheitsbild vorliegt (BVerfG 13.4.22, 2 BvR 447/22, Abruf-Nr. 229171 ).
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07.06.2022 · Nachricht aus VE · Corona
Tarifliche Corona-Prämien sind pfändbar – jedenfalls, wenn die Auszahlung unabhängig von der tatsächlichen Belastung durch die Coronapandemie erfolgt. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg im Fall eines Busfahrers im ÖPNV entschieden (23.2.22, 23 Sa 1254/21, Abruf-Nr. 229371 ).
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23.05.2022 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung.
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23.05.2022 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Allgemein
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung.
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