15.09.2015 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar. Das hat der BGH mit Urteil vom 19.12.14 klargestellt (V ZR 82/13). Wird gegen das Konkretisierungsgebot verstoßen, führt dies dazu, dass die Unterwerfungserklärung unwirksam ist. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.
> lesen