10.11.2025 · Nachricht aus SSP · Umsatzsteuer
Preisgelder, die ein Berufsreiter für eine erfolgreiche Turnierteilnahme vom Ausrichter oder Pferde(stall)besitzer erhält, sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Das ist nach zuvor ergangener BFH-Rechtsprechung jetzt auch die Auffassung des Finanzverwaltung. Sie hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
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