28.05.2025 · Fachbeitrag aus VB · Sozialversicherung
Ein Vereinsgeschäftsführer ist in die Organisation des Arbeitgebers eingegliedert und damit nicht selbstständig tätig, wenn er innerhalb der rechtlichen Strukturen des Vereins nicht die Rechtsmacht besitzt, ihm nicht genehme Beschlüsse des Vorstands oder gar der Mitgliederversammlung zu verhindern. Das hat das LSG Hessen klargestellt.
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