07.09.2009 · Fachbeitrag aus VB · BFH-Urteil zwingt zum Handeln
Fördervereine, die Schüler und Lehrer mit Speisen und Getränken versorgen, sind mit den Einnahmen daraus umsatzsteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst entschieden. Viele Fördervereine fragen sich seitdem, ob es Auswege aus der Steuerpflicht gibt. Die erfreuliche Antwort lautet: Ja, es gibt sie. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, wie Fördervereine die Umsatzsteuerpflicht vermeiden.
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07.09.2009 · Fachbeitrag aus VB · Wettbewerbsrecht
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Rechte der Vereine zur Vermarktung der Filmrechte an Fußballspielen der Amateurligen gestärkt. Danach beeinträchtigt die öffentliche Wiedergabe von Filmausschnitten die Vermarktungsmöglichkeiten des Fußballverbands in unzulässiger Weise und kann daher nach §§ 3 und 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt werden.
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07.09.2009 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Spitzenverbände auf Bundesebene verordnen in ihren Satzungen für regionale Untergliederungen meist ein Ein-Platz-Prinzip. Sie nehmen also nicht mehr als einen Verband für eine Region oder ein Bundesland auf. Eine solche Satzungsregelung kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts München unwirksam sein, wenn dadurch konkurrierende Landesverbände unnötig diskriminiert werden.
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07.09.2009 · Fachbeitrag aus VB · Sponsoring
Nach § 5 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist die Werbung für Glücksspiele nur eingeschränkt erlaubt. Sie muss sich auf die Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel beschränken. Das gilt auch für das Spondoring von Sportveranstaltungen, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
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05.08.2009 · Fachbeitrag aus VB · Schießsportverein vermietet Anlagen
Ein Leser fragt: Unser Sportverein (Schießsport und Bowling) hat nur noch wenige aktive Mitglieder. Das Finanzamt hat jetzt Zweifel an unserer Gemeinnützigkeit, weil wir nach seiner Ansicht mit dem Vermieten der Sportanlagen überwiegend eigenwirtschaftlich tätig sind. Zudem deckt der Vermietungsbetrieb die anteiligen Kosten der Anlagen nicht. Unser Autor, Wolfgang Pfeffer, gibt die Antwort.
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05.08.2009 · Fachbeitrag aus VB · Alternative zur Mitgliederversammlung
§ 32 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Beschlüsse im Verein auch schriftlich gefasst werden können - also ohne dass eine Mitgliedersammlung einberufen werden muss. Für Vereine kann das eine erhebliche organisatorische Vereinfachung darstellen. Erfahren Sie deshalb, wie Sie von § 32 BGB auch in Ihrem Verein profitieren.
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05.08.2009 · Fachbeitrag aus VB · Bundestag hat Gesetz verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli eine Gesetzesänderung zur Verbesserung der Haftungssituation des Vereinsvorstands beschlossen. Über das Gesetz muss noch der Bundesrat entscheiden. Er wird sich mit dem Gesetz voraussichtlich im September befassen. Da die Initiative dazu vom Bundesrat ausgegangen ist, spricht vieles dafür, dass das Gesetz noch in 2009 umgesetzt wird. Wir sagen Ihnen, was sich für Vorstände zu m Positiven ändern soll.
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05.08.2009 · Fachbeitrag aus VB · gMini-GmbH
Mit der Reform des GmbH-Rechts ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH“) als Sonderform der GmbH eingeführt worden. Obwohl sie gegenüber dem eingetragenen Verein bei der Rechnungslegung (Bilanzierungspflicht) Nachteile hat und auch höhere Gründungskosten anfallen, gibt es damit für gemeinnützige Projekte eine ernstzunehmende - alternative - Rechtsform, deren Grund- und Vorzüge wir Ihnen nachfolgend vorstellen. .
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05.08.2009 · Fachbeitrag aus VB · Versicherung
Reißt einem Badmintonspieler bei einem schnellen Antritt die Achillessehne und ist die Verletzung so schwer, dass eine Invalidität von zehn Prozent vorliegt, handelt es sich um ein versichertes Unfallereignis. Die private Unfallversicherung muss leisten, so das Landgericht Dortmund.
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05.08.2009 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: Eine gGmbH soll aufgelöst, das Vermögen in eine Stiftung übertragen werden. Die gGmbh hat diese Stiftung vor einigen Jahren selbst ins Leben gerufen, die Satzungszwecke sind fast identisch. In der Satzung der gGmbH ist geregelt, dass die Stiftung bei Auflösung das Vermögen bekommt. Es stellen sich zwei Fragen:
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