04.10.2024 · Nachricht aus VB · Arbeitsrecht
Soziale Arbeit ist anders als karitative Arbeit nicht vom Tendenzschutz nach § 118 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst. Diese Auffassung vertritt das LAG Niedersachsen. Betriebsräte können deshalb in einem Unternehmen mit dem Schwerpunkt „Soziale Arbeit“ uneingeschränkt agieren.
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Arbeitsrecht
Die Seminarplanung und der Vertrieb von Yoga-Produkten eines Yoga-Vereins haben nichts mit Religionsausübung zu tun. Deshalb gelten hier für die Mitarbeiter die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften – also auch der Mindestlohn. Das hat das BVerfG einem Yoga-Verein ins Stammbuch geschrieben (BVerfG, Beschlüsse vom 02.07.2024, Az. 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23, Abruf-Nr. 242787 ).
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04.10.2024 · Nachricht aus VB · Gesetzesvorhaben
Der Bundesrat hat am 27.09.2024 beschlossen, den Gesetzentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Initiative war vom Freistaat Bayern ausgegangen. Der Haftungsfreibetrag soll von 840 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Er soll damit mit dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG „gleichlaufen“. Bisher greifen die haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder nur, ...
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02.10.2024 · Nachricht aus VB · Gesetzesvorhaben
Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme am 27.09.2024 zum Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes eine moderate Anhebung der Beträge beim Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG und bei der Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG vor. Der Übungsleiterfreibetrag soll von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 900 Euro.
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13.09.2024 · Nachricht aus VB · Gesetzesvorhaben
Bundesrat berät über zwei Anträge Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am 27.09.2024 über zwei Anträge des Freistaates Bayern, mit denen dieser das ehrenamtliche Engagement stärken will. Konkret geht es um die Ausdehnung der haftungsrechtlichen Erleichterungen in § 31 BGB auf gering bezahlte Vorstände und weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Verein.
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04.09.2024 · Nachricht aus VVP · Gewinnspiel „IWW-Momente“
Über 500 Zuschriften auf unser Gewinnspiel „Ihr IWW-Moment“ haben uns bisher erreicht. Darunter erstaunliche Geschichten, herzliche Anekdoten und viel, viel Lob. Darüber freuen wir uns wirklich sehr! Freuen können sich jetzt auch die 26 Gewinner unserer ersten Verlosung. Der aktuelle Hauptpreis – ein iPad-Mini – ging an Rechtsanwältin Julia Berkenbrink aus Saarlouis. Alle weiteren Gewinner wurden von uns per E-Mail benachrichtigt. Wenn auch Sie gewinnen möchten, nehmen Sie jetzt ...
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02.09.2024 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Wird in der Satzung bei der Pflichtregelung zum Vermögensanfall die Variante gewählt, die keine bestimmte Empfängerorganisation nennt, muss ein konkreter Zweck angegeben werden. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt und damit die Auffassung der Finanzverwaltung und die Verbindlichkeit der Vorgabe in der Mustersatzung in § Anlage 1 zu § 60 AO bestätigt.
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02.09.2024 · Nachricht aus VB · Vereinsführung
Die Bundesregierung hat am 08.08.2024 die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) erlassen. Eine W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen. Dazu gehören auch gemeinnützige Organisationen. Aktiv veranlassen müssen Sie aber nichts.
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02.09.2024 · Fachbeitrag aus VB · Sponsoring
Für die Gewinnung von Sponsoren ist es oft ausschlaggebend, dass sie die Leistungen an eine gemeinnützige Einrichtung als Betriebsausgaben absetzen können. Für Vereine ist es also wichtig, ob die Zahlungen beim Unternehmen als Werbeausgaben behandelt werden können. Gerade bei hohen Sponsorenzahlungen stellen die Finanzämter den Abzug aber nicht selten in Frage. Hier können auch gemeinnützige Einrichtungen etwas tun, indem sie auf optimale Vertragsgestaltungen achten. Erfahren Sie ...
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02.09.2024 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vom 23.07.2024 plant die Bundesregierung eine weitere Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht. Danach sollen PV-Anlagen als Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr. 2 AO begünstigt werden. Das soll in zwei Fällen gelten: Nämlich unabhängig von der Gesamtkapazität, wenn die Anlage nicht mehr als 20 Prozent des produzierten Stroms an Dritte liefern (also z. B. einspeisen). Und ...
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