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  • 17.09.2019 · Nachricht · Reparaturkosten/Mehrwertsteuer

    Wegen Mehrwertsteuer ist auf den Leasingnehmer abzustellen

    | Ist der Leasingnehmer ein Privater, also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss der gegnerische Versicherer beim Haftpflichtschaden die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten erstatten. Denn es ist auf den Leasingnehmer abzustellen, wenn der die vertragliche Verpflichtung übernommen hat, das Fahrzeug nach einem Unfallschaden auf eigene Rechnung instand setzen zu lassen. Daran ändert nichts, dass der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entschied das OLG Brandenburg. |