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  • · Fachbeitrag · Mehrwertsteuer

    Der gesenkte Mehrwertsteuersatz verringert die abziehbare Differenzsteuer beim WBW

    | Ab dem 01.07.2020 ist der Mehrwertsteuersatz (MwSt) befristet bis zum Jahresende auf 16 Prozent gesenkt worden. Das führt bei Totalschäden von Fahrzeugen, die am Markt typischerweise differenzbesteuert angeboten werden, zu leichten rechnerischen Verschiebungen. |

     

    Bisher wird die im Wiederbeschaffungswert enthaltene (bei der Differenzmehrwertsteuer nach § 25 a UstG nicht offen ausgewiesene) Mehrwertsteuer (MwSt) auf einen Betrag geschätzt, der 2,5 bis drei Prozent des Endpreises ausmacht. Das ist nun um einen halben Prozentpunkt zu reduzieren. Für die Zeit der Mehrwertsteuerreduzierung sind nun also zwei bis 2,5 Prozent des Endpreises zu schätzen.

     

    Das liegt daran, dass der Hebel recht groß ist. Die MwSt wurde nämlich nicht um drei Prozent, sondern um drei Prozentpunkte gesenkt. Bezogen auf einen Basisbetrag von 1.000 Euro sind 160 Euro eben nicht nur drei Prozent weniger als 190 Euro, sondern gerundet 16 Prozent.