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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Corona-Krise: Längere Wiederbeschaffung und Reparatur bei verunfallten Wohnfahrzeugen

    | In der Corona-Krise hat sich gezeigt: Alles, was irgendwie mit Freizeitgestaltung zu tun hat, lief krisenfest weiter. Im Kfz-Segment sind es die Wohnfahrzeuge, die sich keinen Virus eingefangen haben. Camping im eigenen Land boomt. Der Markt an Gebrauchtfahrzeugen ist leergefegt, entsprechend lang ist die Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden, bis etwas passendes gefunden ist. Auch die Reparaturdauer ist üppig, weil die wenigen spezialisierten Werkstätten eine hohe Auslastung haben. Also sind Probleme rund um den Ausfallschaden an der Tagesordnung. |

    Wie wird das Wohnfahrzeug genutzt?

    Bei Wohnmobilen ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Objekt handelt, dass auch im Alltag benutzt wird oder um eins, dass nur in Urlaubs- oder Freizeitphasen unterwegs ist.

     

    Und eines lässt sich schnell abhaken: Verunfallt ein Wohnanhänger, kann bei Bedarf Ersatz gemietet werden. Eine Nutzungsausfallentschädigung für den, der nicht mietet, hat der BGH jedoch schon vor Jahrzehnten ausgeschlossen, was bis heute gilt (BGH, Urteil vom 15.12.1982, Az. VIII ZR 315/80). Also geht es im Folgenden nur um Wohnmobile.