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  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Dreister Fragebogen zur Anwaltseinschaltung - R+V rudert ein wenig zurück

    | In der Dezember-Ausgabe 2014 (Seite 8) hat „UE“ über einen dreisten Fragebogen der R+V-Versicherung berichtet. Er stellte anwaltlich vertretenen Geschädigten Fragen, die geeignet waren, Anwaltsempfehlungen aus den Werkstätten in das Licht des Unseriösen zu rücken. Er zielte zudem auf Umstände der Anwaltseinschaltung ab, die dem Mandanten ein Widerrufsrecht bringen könnten. Ziel war wohl auch, dem Geschädigten einreden zu können, er müsse seine Entscheidung zur Anwaltseinschaltung rückgängig machen. Nach einem Proteststurm rudert die R+V jetzt ein wenig zurück. |

     

    Versicherer reagiert auf Proteste

    Die R+V teilte nun der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein mit Schreiben vom 9. Januar 2015 mit, den Fragebogen in dieser Form nicht mehr verwenden zu wollen.

     

    Das sollte aber keine allzu große Freude auslösen, denn die beiden letzten Sätze des Schreibens lauten: „Dennoch sind wir zu der Ansicht gekommen, dass der Fragebogen zu den Umständen der Anwaltsbeauftragung in seiner bisherigen Form zu Missverständnissen führen kann. Daher verwenden wir diesen Fragebogen nicht mehr, sondern werden ihn überarbeiten.“