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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Corona-Krise: Erster Versicherer-Hinweis zum Mietwagen

    | UE hat es vorhergesagt: Die Versicherer werden auf die Corona-Krise reagieren und beim Mietwagen und Ausfallschaden den fehlenden Nutzungswillen thematisieren. Und so ist es jetzt geschehen. In einem Schreiben vom 07.04.2020 sendet ein großer Versicherer folgende mit „Hinweis zum Mietwagen“ überschriebene Zeilen an einen Rechtsanwalt: |

     

    „Aktuell sieht es so aus, dass eine Ersatzbeschaffung weiterhin möglich ist. Der Verkauf durch Autohändler ist in vielen Fällen inzwischen online möglich. Allerdings wird man hier im Zweifel die Notwendigkeit gegenüber den „Ordnungsbehörden“ glaubhaft machen müssen. Die Wohnung sollte wegen der bestehenden Ausgangsbeschränkungen nur aus triftigem Grund verlassen werden. Gründe sind beispielsweise der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Unterstützung anderer. Falls das vom Händler bereitgestellte Fahrzeug für solche Zwecke erforderlich ist, dürfte nichts dagegen sprechen, das Fahrzeug auch bei einem weiter entfernten Händler abzuholen. Trifft keiner der Gründe zu, stellt sich die Frage, ob in der jetzigen Situation überhaupt ein Nutzungswille nachgewiesen ist und Ausfallschaden anfällt.“

     

    WICHTIG | Weil es nun genauso kommt, wie befürchtet, haben wir uns entschlossen, den Textbaustein 497: Erweiterter Ausfallschaden durch Corona (H) nicht nur online (→ Abruf-Nr. 46486751), sondern auch auf Seite 16 dieser Ausgabe zu veröffentlichen.