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  • 18.07.2017 · Nachricht · Mietwagen

    Die Nutzung des Mietwagens zeigt die Notwendigkeit

    | Wenn der Geschädigte mit dem Mietwagen an fünf Tagen 203 km gefahren ist, ist die Notwendigkeit der Anmietung erwiesen. Weiterer Vortrag, warum der Geschädigte das Fahrzeug brauchte, ist nicht zu verlangen. Das Urteil des AG Döbeln klärt eine Selbstverständlichkeit. |