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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Reparatursatz für Scheinwerfer nicht ausreichend

    | Das Urteil des AG Limburg, wonach die Reparatur eines Scheinwerfers mittels des Klebesatzes für die Aufhängungslaschen beim Haftpflichtschaden nicht ausreicht, ist rechtskräftig geworden. UE hatte in der Ausgabe 9/2015 (Seite 2) darüber berichtet. |

     

    Zur Überraschung von UE hat der Versicherer nicht versucht, in der Berufung zum Ziel zu kommen. Überraschend deshalb, weil es für ihn ja nur besser hätte werden können und die Prozesskosten insoweit oft als nebensächlich gesehen werden (AG Limburg, Urteil vom 5.8.2015, Az. 4 C 85/14 [11], Abruf-Nr. 145201, eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden).

     

    PRAXISHINWEIS | UE hat dazu den Textbaustein 406 erstellt, in einer Variante für den Haftpflicht- und in einer für den Kaskoschaden. Bevor Sie den Textbaustein für einen Kaskoschaden verwenden, müssen Sie aber prüfen, ob im Vertrag Ihres Kunden die Formulierung „die für die Reparatur erforderlichen Kosten“ in der Reparaturklausel enthalten ist.