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  • 27.08.2021 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten

    352: Kosten für Probefahrt sind erstattungspflichtig (H)

    Der Textbaustein sollte eingesetzt werden, wenn der Versicherer die Reparaturkosten um die Position „Kosten der Probefahrt“ kürzt; z. B. mit der Begründung, die Kosten seien bereits in den „allgemeinen Arbeitskosten“ enthalten. Der Textbaustein unterscheidet dabei zwischen den Varianten „Haftpflicht“ und „Kasko“.