27.08.2021 · Nachricht · Reparaturkosten/Probefahrt
Probefahrtkosten dürfen berechnet werden
Die Probefahrt nach der Unfallreparatur muss keine kostenfreie Serviceleistung der Werkstatt sein. Der Aufwand, der in einem nicht unerheblichen Zeitaufwand besteht, ist nach Ansicht des AG Stade wie jeder andere – für die Reparatur erforderliche Arbeitsschritt auch – gesondert zu vergüten. Er ist vom Schädiger bzw. dem dahinterstehenden Versicherer zu erstatten.
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