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  • 16.01.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    Kosten für Probefahrt erstattungspflichtig

    | Probefahrtkosten sind erstattungspflichtig, wenn eine Probefahrt angesichts des Reparaturumfangs durchzuführen ist, entschied das AG Stuttgart. Wörtlich: „Die Kosten für eine Probefahrt sind nicht in den Gemeinkosten einer Werkstatt enthalten.“ |