12.05.2014 · Fachbeitrag aus UE · Gutachten
Die Bagatellgrenze, ab deren Überschreiten die Einholung eines Schadengutachtens nicht als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht angesehen wird, ist „bei deutlich unter 1.000 Euro anzusiedeln“, urteilte das AG Magdeburg.
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