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  • 31.07.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Gutachter sekundiert bei Nachbesichtigung

    Die Kosten des Gutachters für die Teilnahme an einer Nachbesichtigung (es ging um 196,46 Euro) muss der Versicherer des Schädigers nach Ansicht des AG Kaiserslautern unter folgenden Voraussetzungen erstatten: Der Versicherer des Schädigers zweifelt die Höhe des kalkulierten Gesamtschadens an, verlangt einen Besichtigungstermin, und der Geschädigte kann möglicherweise den aufkommenden Beanstandungen nicht sachgerecht entgegentreten.