26.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Immer häufiger geraten Geschädigte beim Haftpflichtschaden oder Versicherungsnehmer (VN) beim Kaskoschaden in Beweisnot, wenn sie ein gebrauchtes Fahrzeug mit einem reparierten Vorschaden gekauft haben. Kommt es zu einem neuen Schaden, wendet der Versicherer ein, er wisse von einem früheren Schaden. Und zunächst müsse nun vom Betroffenen der umfassende Nachweis geführt werden, dass und wie der alte Schaden beseitigt worden sei.
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26.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Wenn ein acht Jahre alter Auspuff wegen eines Unfallschadens erneuert werden muss, ist bei Haftpflichtschäden ein Neu-für-Alt-Abzug berechtigt, entschied das AG Bergheim (Urteil vom 26.1.2015, Az. 24 C 451/14; Abruf-Nr. 143863 ). Über das Urteil kann man streiten. An dem unfallbeschädigten Auspuff war außer seinem Alter als solchem nichts zu finden, was auf eine bevorstehende verschleißbedingte Austauschnotwendigkeit hingedeutet hätte.
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26.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Restwert
Auch das LG Itzehoe verneint eine Pflicht des Geschädigten, dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zum Überbieten des Restwerts zu geben.
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26.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Haftung
Hat der Schädiger den Auffahrunfall durch Ausbremsen provoziert, muss sein Versicherer für den angerichteten Schaden nicht eintreten. Denn ein (gegebenenfalls auch nur bedingt) vorsätzlich angerichteter Schaden ist von der Versicherung nicht gedeckt, entschied das LG Stuttgart (Urteil vom 3.2.2015, Az. 26 O 338/13; Abruf-Nr. 143861 ; mitgeteilt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).
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25.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Dass der Geschädigte bei einem Totalschaden später bei der Autovermietung ein Ersatzfahrzeug kauft, lässt den Anspruch auf Mietwagenkosten nicht entfallen, entschied das AG Mönchengladbach-Rheydt.
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24.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Reinigungskosten
Lässt sich wegen eines Auffahrunfalls die Heckklappe eines Kombis nicht öffnen und muss der Verbandskasten zur Versorgung des Schädigers über die mit Glassplittern übersäte Rückbank aus dem Kofferraum geholt werden, ist eine dabei entstandene Schnittverletzung im Leder der Rückbank eine Unfallfolge, für die der Haftpflichtversicherer des Schädigers aufkommen muss. Im schadenrechtlichen Sinne erforderlich war es hinsichtlich der Reparaturkosten auch – so das AG München –, die ...
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23.02.2015 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Wenn fiktiv abgerechnet wird, zum Beispiel bei der Inzahlungnahme eines unreparierten Fahrzeugs, das keinen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, kann der gegnerische Haftpflichtversicherer auf die Preise anderer Werkstätten verweisen. Nach schlechten Erfahrungen trauen viele Gerichte den „Prüfberichten“ nicht mehr und verlangen – analog zur Restwertrechtsprechung – echte Angebote der Verweiswerkstätten.
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