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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Wichtiges und Wissenswertes zur Notreparatur

    | Um die Ausfallschäden sowohl in der Variante der Mietwagenkosten als auch in der Variante der Nutzungsausfallentschädigung wird erbittert gestritten. Da geht es oftmals auch um die Ausfalldauer. Der Geschädigte hat im Hinblick auf die Ausfalldauer durchaus die Pflicht, den Schaden im Rahmen des ihm Zumutbaren gering zu halten. Dazu kann im Einzelfall auch eine Notreparatur das Mittel der Wahl sein. Aber nicht jede Notreparatur ist auch sinnvoll. |

    Notreparatur - sinnvoll oder nicht?

    Ein Beispiel: Wenn nach einem Verkehrsunfall die Fahrfähigkeit mit geringem Aufwand wieder hergestellt werden kann, kann der Geschädigte nicht für einen langen Zeitraum den Ausfallschaden ersetzt verlangen. Kann er auch die für die Notreparatur aufzuwendenden etwa 365 Euro nicht aufbringen, muss er diesen Umstand im Sinne der Warnpflicht aus § 254 Abs. 2 BGB ungefragt dem Versicherer offenbaren, damit dieser Abhilfe schaffen kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2007, Az. I-1 U 110/07, Abruf-Nr. 080029).

     

    Ein weiteres Beispiel betraf ein Sonderfahrzeug. Ein Rettungswagen mit sehr aufwendiger medizinischer Einrichtung, aber mit einem nur noch relativ niedrigen Wiederbeschaffungswert, war betroffen. Rechnerisch lag ein Totalschaden vor, obwohl technisch betrachtet nicht allzu viel passiert war. Die Wiederbeschaffungsdauer war schon nach der Prognose sehr lang. Ein entsprechendes Mietfahrzeug kostete pro Monat einen fünfstelligen Betrag.