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  • · Nachricht · Zulassungskosten

    Ab- und Anmeldekosten nicht pauschal ohne Nachweis

    | Die Kosten für die Abmeldung des total beschädigten Fahrzeugs und für die Anmeldung des Ersatzfahrzeugs können nicht ohne Nachweis als Pauschale abgerechnet werden, entschied das Kammergericht (KG) in Berlin. |

     

    Das Urteil des KG (Traditionsname für das OLG Berlin) entspricht verbreiteter Rechtsprechung (KG, Urteil vom 31.01.2019, Az. 22 U 211/16, Abruf-Nr. 207635).

     

    PRAXISTIPPS |

    • Gegen Nachweis können diese Kosten verlangt werden, und zwar auch Kosten, die das Autohaus oder ein Zulassungsdienst für den Aufwand dafür berechnen.
    • Wenn die Kosten belegt sind, kann der Versicherer die nicht auf eine Pauschale zusammenstreichen.
    • Ob eine Pauschalierung ausnahmsweise möglich ist, wenn solche Kosten bewiesenermaßen angefallen sind, der Beleg aber verloren ging, ist in der Rechtsprechung umstritten.