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  • 19.08.2026 · Nachricht · Wiederbeschaffungswert

    Wenn Geschädigter keine Gebrauchtwagen kauft – keine Anrechnung eines fiktiven Großkundenrabatts

    Ein Autovermieter, der nur Neuwagen kauft und dabei in den Genuss von Großkundenpreisen kommt, bekommt nachweislich auf Gebrauchtwagen keinen Großkundenrabatt. Weil der Wiederbeschaffungswert (WBW) mit nur einer im konkreten Fall nicht vorliegenden Ausnahme (Fahrzeug nicht älter als ein Monat, nicht mehr als 1.000 km Laufleistung) auf Gebrauchtfahrzeuge abzielt, kann der Versicherer den WBW nicht um einen fiktiven Großkundenrabatt kürzen, entschied das AG Stadtroda.