Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert

    Totalschaden: Versicherer zweifeln zunehmend den von Sachverständigen ermittelten WBW an

    | Beim abzurechnenden Totalschaden gibt es zwei alles bestimmende Stellgrößen: den Wiederbeschaffungswert (WBW) auf der einen und den Restwert (RW) auf der anderen Seite. Die Differenz aus diesen beiden Werten ist der vom Versicherer geschuldete Betrag, und zwar sowohl beim Haftpflicht- wie auch beim Kaskoschaden. Um diesen Differenzbetrag zu verkleinern muss entweder der RW höher oder der WBW niedriger werden. Und aus Versicherersicht gesehen darf durchaus auch beides gleichzeitig geschehen. Kein Wunder also, dass die Versicherer jetzt zunehmend den vom Sachverständigen ermittelten WBW anzweifeln. |

    Erste Vorboten eines neuen Streitschauplatzes am Horizont

    Um den RW tobt bei Haftpflichtschäden seit zwanzig Jahren intensiver Streit, der die Gerichte ständig beschäftigt. Mindestens ein Dutzend Urteile des BGH befassen sich damit. Es gibt eine ausgefeilte RW-Rechtsprechung (siehe UE 3/2008, Seite 8, UE 11/2009, Seite 1).

     

    BEACHTEN SIE | Im Kaskobereich gibt es selten Streit um den RW, denn da hat der Versicherer ohnehin ein Mitspracherecht.