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  • · Nachricht · Wiederbeschaffungswert

    Staatliche Subvention für Elektroauto hat keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert

    | In einem Prüfbericht des Prüfberichterstellungs-Marktführers wird der Wiederbeschaffungswert (WBW) eines verunfallten Elektrofahrzeugs im Kern nicht beanstandet. Jedoch werden glatte 3.000 Euro abgezogen mit folgender Begründung: „Beim Kauf eines E-Fahrzeugs wird regelmäßig eine staatliche Förderung gewährt. Bei der Überprüfung bzw. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wird dieser geldwerte Vorteil in Höhe von 3000,00 EUR für den hier vorliegenden Fall berücksichtigt.“ Das ist falsch. Denn die staatliche Förderung hat keinen Einfluss auf den WBW. |

     

    Der WBW ist der Betrag, den der Geschädigte für ein dem beschädigten Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug prognostisch bezahlen muss. Mit Ausnahme der wenigen Fälle der Beschädigung von Neuwagen auf dem Händlerhof ist das dem WBW zugrunde gelegte Fahrzeug ein Gebrauchtwagen. Jedenfalls dann, wenn es nur für Neuwagen eine staatliche Subvention gibt, aber auch dann, wenn es eine Phase ohne solche Subvention gibt, hat sie keinen Einfluss auf den WBW. Denn das Gebrauchtfahrzeug kann aktuell nicht um diesen Betrag billiger angeschafft werden. Dass das verunfallte Fahrzeug „damals“ subventioniert wurde, spielt keine Rolle. Denn es geht nicht um einen Kaufpreisersatz für das beschädigte Fahrzeug, sondern um den Betrag für eine Ersatzanschaffung.

     

    Wichtig | Die Situation entspricht der Situation beim Großkundenrabatt, den es nur für Neuwagen, aber nicht für Gebrauchtwagen gibt.