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  • · Fachbeitrag · Wertminderung

    Zu enge Grenzen: OLG Düsseldorf hat seinen Fehler korrigiert

    | Das OLG Düsseldorf fiel im Frühjahr 2012 damit auf, dass es die Grenze für die Zuerkennung eines merkantilen Minderwerts (Wertminderung) bei einem Fahrzeug mit fünf Jahren auf dem Buckel und 100.000 km Laufleistung gezogen hat. Das Urteil galt in Fachkreisen als nicht mit der BGH-Rechtsprechung vereinbar und wurde entsprechend kritisiert. Nun hat das OLG seinen Fehler erkannt und sich selbst korrigiert. |

    Mit dem aktuellen Urteil hat das OLG bei einem 6,5 Jahre alten Pkw mit rund 111.000 km Laufleistung den Anspruch auf die Wertminderung bestätigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2012, Az. I-1 U 149/11; Abruf-Nr. 123649). Darin heißt es wörtlich: „Ohne Erfolg ziehen die Beklagten allerdings die Richtigkeit des im Gutachten des Sachverständigen J. ausgewiesenen Ansatzes des merkantilen Minderwertes von 500 Euro in Zweifel. Sie dringen insoweit nicht mit dem Einwand durch, der Pkw Ford Focus des Klägers sei zum Unfallzeitpunkt bereits 6,5 Jahre alt gewesen und habe eine Laufleistung von über 100.000 km gehabt. ... Denn auch beim Verkauf älterer Fahrzeuge pflegt ein Käufer nach der Unfallfreiheit zu fragen und erwartet einen deutlichen Preisnachlass, wenn die Frage verneint werden muss. ... Insgesamt geht die Tendenz der Instanzgerichte dahin, auch bezogen auf mehrere Jahre alte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung einen merkantilen Minderwertbetrag zuzusprechen. Dem folgt aus den oben genannten Gründen im Grundsatz auch der Senat, auch wenn seine Ausführungen im Urteil vom 27.3.2012, Az. I-1 U 139/11, in einem anderen Sinne aufzufassen gewesen sein können.“

     

    PRAXISHINWEIS | Die auf viele Textbausteine verteilten Argumente für eine Feststellung der Wertminderung finden Sie jetzt im neuen Textbaustein 336 zusammengefasst. Der Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist Teil dieses modular aufgebauten Textbausteins.