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  • 03.06.2024 · Nachricht · Wertminderung

    Wertminderung und Berechtigung zum Vorsteuerabzug: Schadengutachter sollten jetzt schon Strategie anpassen

    Bereits seit der Entscheidung des AG St. Goar haben einige Schadengutachter reagiert. Sie haben bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten die Wertminderung auf der Grundlage des Netto-Wiederbeschaffungswerts und der Netto-Reparaturkosten ermittelt und diesen Umstand im Begleittext deutlich herausgestellt. UE rät dazu, das immer so zu tun. Denn voraussichtlich wird sich diese Anforderung auch aus den noch nicht veröffentlichten BGH-Entscheidungen ergeben. Das war in der mündlichen Verhandlung unüberhörbar.