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  • · Fachbeitrag · Wertminderung

    Wertminderung auch bei 191.000 km und sieben Jahren

    | Auch eine Laufleistung von 191.000 km bei einem Alter von sieben Jahren schließt nach Ansicht des AG Köln eine Wertminderung nicht per se aus, wenn das Fahrzeug noch in einem guten Allgemeinzustand ist. |

     

    BEACHTEN SIE | Damit liegt das AG Köln ganz richtig (Urteil vom 17.12.2010, Az: 263 C 240/10; Abruf-Nr. 112668). Solange ein Fahrzeug nicht so wie entwertet ist, dass ein reparierter Unfallschaden keinen messbaren Einfluss mehr auf seine Vermarktungsmöglichkeit hat, wird ein typischer Gebrauchtwagenkäufer einen unfallfreien Gebrauchtwagen mit gleichen Eckdaten bevorzugen. Das Urteil entspricht zudem der BGH-Rechtsprechung, wonach es keine schematischen Grenzwerte für eine Wertminderung gibt.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 3 | ID 28477780