04.02.2014 · Fachbeitrag · Wertminderung
Versicherer versteht „Vorschäden: Keine bekannt“ bewusst falsch
Schreibt der Schadengutachter „Vorschäden: Keine bekannt“, kann man daraus nicht den Schluss ziehen, er gehe davon aus, dass es welche gebe, er nur nichts davon wisse, entschied das AG Aalen.
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