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  • · Fachbeitrag · Wertminderung

    Unfallbedingte Wertminderung und Verhandlungsspielraum

    | Das AG Stuttgart hält eine vom Sachverständigen ermittelte Wertminderung in Höhe von 150 Euro für nicht relevant. Zwar sei die Position der merkantilen Wertminderung im Grundsatz aufrecht zu erhalten, doch lägen 150 Euro im Rahmen des normalen Verhandlungs- und Preisspielraums beim Feilschen um Gebrauchtwagen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Dieser Ansatz ist zweifelhaft. Im Ergebnis will das AG Stuttgart wohl sagen, die Wertminderung schlage im Ergebnis nicht wirtschaftlich durch. Wer aber als gedachter Käufer feilscht, wird die Wertminderung auf das Verhandlungsergebnis noch aufsatteln wollen (Urteil vom 15.9.2011, Az: 41 C 2092/11; Abruf-Nr. 113207). Weisen Sie daher Ihren Kunden in einem Fall mit niedriger unfallbedingter Wertminderung auf den Textbaustein 300 hin.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 2 | ID 29439300