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  • · Fachbeitrag · Wertminderung

    Gibt es eine Wertminderung auch bei einem zweiten Unfallschaden?

    | Eine verbreitete These bei Versicherern ist, ein Fahrzeug könne nur einmal eine Wertminderung erleiden, ein zweiter Unfall sei stets ohne Wertminderungsauswirkung. Das bringt einen Schadengutachter ins Schwitzen. |

     

    Frage: Der Kunde war in zwei aufeinanderfolgende unverschuldete Unfälle verwickelt. Der zweite Schaden trat ein, als der erste Schaden von uns bereits gutachterlich bearbeitet, aber noch nicht repariert war. Der erste Schaden belief sich auf etwa 4.500 Euro Reparaturkosten, eine Wertminderung haben wir ermittelt. Das zweite Schadengutachten legt alle Informationen zum Altschaden offen. Die prognostizierten Reparaturkosten lagen wiederum bei etwa 4.500 Euro. Wir sind zum Ergebnis einer weiteren Wertminderung gekommen. Der Versicherer, dem der zweite Schaden zur Last fällt, argumentiert, aufgrund des Vorschadens könne keine weitere Wertminderung eingetreten sein. Was nun?

     

    Antwort: Das ist eine Frage des Einzelfalls. Eine generelle These, dass an einem Fahrzeug, das bereits einen Unfallschaden hatte, keine weitere Wertminderung entstehen könne, ist nicht tragfähig (AG Dippoldiswalde, Urteil vom 31.05.2013, Az. 3 C 432/12, Abruf-Nr. 132349 ).