25.02.2026 · Nachricht · Werkstatteigenes Fahrzeug
Verunfalltes Fahrzeug gehört der Vermögensverwaltung, die Eigentümerin/Vermieterin der Autohausimmobile ist
Gehört das verunfallte Fahrzeug der Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die die Eigentümerin und Vermieterin mehrerer Autohausimmobilien ist, ist eine Reparatur in der in einer solchen Immobilie agierenden Werkstatt nicht mit der Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs gleichzusetzen.
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