21.10.2021 · Nachricht · Vorteilsausgleich
Kein Vorteilsausgleich bei noch guten Reifen
Haben die beim Unfall mechanisch beschädigten Reifen noch 5,5 und 6,5 mm Profiltiefe aufgewiesen, ist kein Raum für die Anrechnung eines Vorteilsausgleichs. So entschieden hat dies das AG Rheine.
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