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  • 21.10.2021 · Nachricht · Vorteilsausgleich

    Kein Vorteilsausgleich bei noch guten Reifen

    Haben die beim Unfall mechanisch beschädigten Reifen noch 5,5 und 6,5 mm Profiltiefe aufgewiesen, ist kein Raum für die Anrechnung eines Vorteilsausgleichs. So entschieden hat dies das AG Rheine.