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  • 18.11.2022 · Nachricht · Vorschaden

    OLG Hamm: Gebrauchsspuren sind keine Vorschäden

    | Die Kosten für eine als separates Teil am Stoßfänger befindliche Blende, die ausgetauscht werden kann, können als Vorschaden abgezogen werden, wenn die Blende bereits vor dem Unfall deutlich beschädigt war und nun unfallbedingt erneuert werden muss. Notiert ein Schadengutachter wahrheitsgemäß, dass an dem durch den Unfall beschädigen Stoßfänger schon vor dem Unfall Kratzspuren vorhanden waren, die als normale Gebrauchsspuren einzustufen sind, ist das kein Vorschaden, der eine Ersatzpflicht des Versicherers für den Unfallschaden ausschließt, entschied das OLG Hamm. |