· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Versicherung des Sportvereins, Autounfall – und die Grenzen des Versicherungsschutzes
Haftpflicht oder Kasko, so lautet die regelmäßig gestellte Frage bei der Annahme eines Unfallschadens. Doch manchmal geht es um eine ganz untypische Versicherung als Kostenschutz, nämlich die eines Sportvereins. Sie tritt dann ein, wenn der Verein eine entsprechende Versicherung unterhält und ein Vereinsmitglied oder ein offiziell vom Verein eingesetzter Helfer auf einer „Vereins-Dienstfahrt“ einen Unfall verursacht und dabei einen Schaden am eigenen Fahrzeug erleidet.
Einordnung der Versicherung von Sportvereinen
Die Versicherung von Sportvereinen ähnelt einer Vollkaskoversicherung. Es ist aber eine Vermögensschadenversicherung. Daraus ergeben sich relevante Unterschiede in deren Leistungspflicht. Wer diese Unterschiede nicht kennt, sitzt am Ende auf offenen Forderungen. Der Marktführer in der Versicherung von Sportvereinen ist die ARAG in Düsseldorf. An deren Bedingungen orientieren sich die folgenden Ausführungen.
Dienstfahrt oder Gefälligkeit – darauf kommt es an
Entscheidend ist zunächst: Nicht jede Fahrt, die irgendwie im Interesse des Sportvereins liegt, ist versichert. Das lässt sich an einem BGH-Fall illustrieren:
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