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  • 20.12.2017 · Nachricht · Verbringungskosten

    Verbringungskosten in der Autohausgruppe sind zu erstatten

    | Mit dem AG Speyer bestätigt ein weiteres Gericht, dass Verbringungskosten auch dann zu erstatten sind, wenn die Verbringung innerhalb einer Autohausgruppe in eine dazugehörige Lackiererei erfolgt (AG Speyer, Urteil vom 24.10.2017, Az. 31a C 104/17, Abruf-Nr. 197760 , eingesandt von Rechtsanwalt Peter Millington-Herrmann, Offenbach an der Queich). |