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  • 31.07.2017 · Nachricht · Verbringungskosten

    Entscheidend ist, ob die Verbringung berechnet wurde

    | Für den Schadenersatzprozess kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug tatsächlich zum Lackierer verbracht wurde. Es kommt nur darauf an, ob die Verbringung dem Geschädigten berechnet wurde, entschied das AG Coburg (Urteil vom 07.07.2017, Az. 11 C 607/17, Abruf-Nr. 195152 195152 , eingesandt von Rechtsanwalt Ralph Burkard, Meckenheim). |