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  • 09.03.2015 · Fachbeitrag · Totalschaden

    Restwertabzug, wenn der Geschädigte das Fahrzeug behält

    | Wenn der Geschädigte das Fahrzeug nach dem Unfall trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens mit Reparaturkosten jenseits des Wiederbeschaffungswerts ganz oder teilweise repariert und weiter nutzt, darf der Haftpflichtversicherer des Schädigers nur den Restwert aus dem Schadengutachten abziehen, entschied das LG Duisburg. |