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  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Leergefegter Gebrauchtwagenmarkt und Transportkosten: Wie gehen Gutachter damit um?

    | Im Moment ist der Bestand jedenfalls an jungen Gebrauchtwagen bei den Händlern extrem ausgedünnt. Das führt dazu, dass es dem sorgfältig arbeitenden Schadengutachter, der den Wiederbeschaffungswert (WBW) nicht durch „Handauflegen“ ermittelt, oftmals nicht gelingt, auf Fahrzeugangebote aus der Umgebung zurückzugreifen, um sich ein Bild von der Marktlage zu machen und im Gutachten Offerten für die gefundenen Vergleichsfahrzeug zu benennen. Was ist zu tun, wenn sich zwar vergleichbare Objekte finden, das aber nur in großer Entfernung? |

     

    Transportkosten gehen zulasten des Schädigers

    Das LG Saarbrücken hat schon in anderem Zusammenhang für einen Einzelfall entschieden: Kann der Geschädigte ein Fahrzeug wie sein beschädigtes am lokalen Markt nicht finden und kauft er das Ersatzfahrzeug daher entfernt vom Heimatort, kann er die dabei entstandenen Überführungskosten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen (LG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2017, Az. 13 S 185/16, Abruf-Nr. 197487).

     

    Wie sind Transportkosten zu berücksichtigen und durchzusetzen?

    So stellt sich die praktische Frage: Wie muss der Schadengutachter so etwas vorbereiten? Soll er schon die Transportkosten im Gutachten berücksichtigen oder ist das eine Frage der Schadenregulierung?