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  • 15.04.2014 · Fachbeitrag · Stundenverrechnungssätze

    „Umrechnung“ genügt nicht – Angebot muss her

    | Das AG Berlin-Mitte bleibt dabei: Es genügt für die Reduzierung des Anspruchs bei der fiktiven Abrechnung nicht, dass die Gutachtensumme durch das Einsetzen eines niedrigeren Verrechnungssatzes einer gleichwertigen Werkstatt mathematisch umgerechnet wird. Der Versicherer müsse ein annahmefähiges Angebot der benannten Werkstatt vorlegen. |