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  • 05.12.2025 · Nachricht · Standkosten

    Vom Versicherer benannter Restwertkäufer holt Fahrzeug nicht ab: Standkosten sind zu erstatten

    | Der Versicherer benennt früh genug einen Händler, der für das total beschädigte Fahrzeug einen höheren Betrag bietet als im Schadengutachten benannt. An den wird am 27.11. verkauft. Allerdings holt er das Fahrzeug erst am 26.01. ab. Das Autohaus, wo das verunfallte Fahrzeug bis dahin verwahrt wird, berechnet Standgeld an den Geschädigten. Der macht diesen Schaden beim Schädiger geltend. Zu Recht, sagt das LG Magdeburg in der Berufungsinstanz. |