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  • 20.07.2026 · Nachricht · Standkosten

    AG Böblingen: Standkosten bis zur Abholung durch den Käufer des Unfallwagens gehen zulasten des Schädigers

    Nach dem Unfallereignis verbleibt das Fahrzeug mit Totalschaden beim Abschleppunternehmer. Gleich nach Eingang des Schadengutachtens verkauft der Geschädigte das Objekt an einen Aufkäufer, den der vom unfallgegnerischen Versicherer ausgewählte Schadengutachter benannt hat. Der holt das Fahrzeug mit einigen Tagen Verzögerung beim Abschleppunternehmer ab, der dem Geschädigten dafür Standkosten berechnet. Die gehen zulasten des Schädigers, entschied das AG Böblingen.