30.10.2026 · Nachricht · Schadenminderungspflicht
Geschädigter darf vor Reparatur auf Bestätigung der Kostenübernahme durch den Versicherer warten
Keine Vorfinanzierungspflicht: Warten auf die Bestätigung des Versicherers ist zulässig Keine Vorfinanzierungspflicht: Warten auf die Bestätigung des Versicherers ist zulässig Der Geschädigte, so trug der Versicherer vor, dürfe nicht auf die Bestätigung des Versicherers zur Kostenübernahme warten, bevor er den Reparaturauftrag erteilt. Wenn er den Unfall selbst verursacht hätte, hätte er die Reparatur ja auch sofort in Auftrag gegeben. Damit ist er beim AG Langenfeld nicht weit gekommen. Denn es ist nicht sicher, dass der finanziell schwach aufgestellte Geschädigte die Reparatur dann überhaupt in Auftrag gegeben hätte.
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